Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jennifer-Lynn Kremer Fotografie

Jennifer-Lynn Kremer

Geschäftssitz: Ludwigstr. 42, 91301 Forchheim

ALLGEMEINES

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. „Lichtbildwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

BEAUFTRAGUNG/BUCHUNG

Die Fotografin sieht die Buchung als bindend beauftragt, sobald dies eindeutig vom Auftraggeber per Email oder mündlich kommuniziert wurde.

URHEBERRECHT

  1. Die Bildrechte bleiben bei der Fotografin. Jede Manipulation der Bilder oder der Verkauf ist nicht gestattet
  2. Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet (z. B. Instagram) ausgestellt, muss ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erfolgen: B. Fotos von „Jennifer-Lynn Kremer Fotografie“ oder Fotos ©www.jlkremer.de oder Verweis auf die offizielle Instagramseite https://www.instagram.com/jenniferlynnkremer. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  3. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Bilder zu Portfoliozwecken (z. B. Fotobücher, Webseiten, Blog, Social Media und gedruckte Magazine) zu veröffentlichen. Sollte dies nicht gewünscht werden, muss dies ausdrücklich der Fotografin mitgeteilt werden und zwar spätestens sobald die Bilder dem Auftraggeber übermittelt worden sind. Bei einer Hochzeitsgesellschaft sollten alle anwesenden Personen darüber informiert werden.

VERGÜTUNG/EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Für die Herstellung der Lichtbildwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus.
  1. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb dieser Frist begleicht.
  1. Bei einer Buchung für eine Hochzeitsreportage wird eine Anzahlung in Höhe von 350 Euro fällig. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Die Restzahlung erfolgt nach der Hochzeit innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
  1. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen aus diesem Angebot. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbildwerke Eigentum der Fotografin.
  1. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografin, solange keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert. Die Fotografin stellt alle bearbeiteten Bilder im JPG-Format zur Verfügung. Dabei erstellt sie nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Bildern. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens ca. 4 Wochen nach dem Shooting.
  1. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

HAFTUNG

  1. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbildwerke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  1. Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf die Einnahme der vereinbarten Kosten. Die Vorauszahlung wird einbehalten und mit einem nachfolgenden Termin verrechnet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftrag aus privaten Gründen des Kunden (kurzfristige Trennung bei Hochzeiten, etc.) nicht stattfindet. In diesem Fall wird eine Ausfallsumme von 75 % des Gesamtwertes berechnet.
  1. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderung bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Eine geleistete Anzahlung wird erstattet. Die Fotografin bemüht sich gegebenenfalls (soweit vom Kunden erwünscht) einen Ersatzfotografen zu finden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

BILDBEARBEITUNG

Die gelieferten Bilder dürfen nicht nachbearbeitet oder verändert werden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Stand 2024